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SteuerStud Nr. 3 vom Seite 134

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

NWB UAAAE-33243

Häusliches Arbeitszimmer: Einbindung eines Arbeitsraums in die häusliche Sphäre eines eigengenutzten Zweifamilienhauses

Sachverhalt:
Der Kläger erzielte im Streitjahr neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Oberarzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Erfinder. Zur Herbeiführung der Patentreife seiner Ideen unterhielt er einen ausschließlich beruflich genutzten Büroraum in dem von ihm und seiner Ehefrau allein bewohnten Zweifamilienhaus.

Der Büroraum befand sich im Obergeschoss des Zweifamilienhauses, wobei keine direkte Verbindung zu dem als Wohnbereich genutzten Erdgeschoss bestand. Das Obergeschoss war vielmehr nur über eine separate Eingangstür mit eigenem Treppenaufgang zu betreten. Die Eingangstür befand sich zwischen Garage und Hauswand und war selbst über einen überdachten Windfang erreichbar. Um den Büroraum zu betreten, musste keine der Allgemeinheit zugängliche Verkehrsfläche durchquert werden. Für die Büroräumlichkeiten und den Wohnbereich hatte der Kläger zwei separate Mietverträge geschlossen.

1. Wie lautet die Definition des häuslichen Arbeitszimmers i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG?


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Häusliches A...