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StuB 4/2014 S. 160

Informationspflichten des Berufsträgers

Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) regelt Inhalt, Umfang und Art der Information, die u. a. ein Anwalt/Steuerberater als Dienstleistungserbringer seinen Mandanten als den Empfängern von Dienstleistungen stets oder auf Anforderung zur Verfügung stellen muss. Dazu muss dem Mandanten u. a. auch Name, Anschrift (wohl nicht aber die Versicherungsnummer oder Deckungshöhe) und insbesondere auch räumlicher Geltungsbereich einer vorhandenen Berufshaftpflichtversicherung mitgeteilt werden, die zu einer räumlichen Einschränkung des berufsrechtlichen Versicherungsschutzes führen (§ 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV), wie etwa ein Versicherungsausschluss für eine Vertretung vor außereuropäischen Gerichten. Dieser Mitteilungspflicht kann ein Berufsträger dabei aber nicht nur im Rahme...