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BBK Nr. 5 vom Seite 229

Digitale Archivierung von Papierbelegen mittels Scan-Verfahren

Kritische Würdigung der BSI-Richtlinie zum ersetzenden Scannen (RESISCAN)

Roger Odenthal

Trotz [i]Krok, Aufbewahrungsfristen: Hinweise für eine rechtssichere Archivierung, NWB-BB 1/2014 S. 27 NWB XAAAE-51438 des digitalen Zeitalters unterhält die Mehrzahl der Unternehmen nach wie vor papierbasierte Aktenbestände. Zwar werden Papierbelege in der Regel gescannt und in elektronische Dokumente umgewandelt, zahlreiche Fragen und Unsicherheiten bezüglich der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten stehen aber der ausschließlich digitalen Archivierung entgegen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nunmehr eine Verfahrensrichtlinie zum ersetzenden Scannen (RESISCAN) veröffentlicht, die mehr Rechtssicherheit schaffen soll .

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Digitalisierung versus Archivierung

Unternehmen [i]Pfadler, Aufbewahrung von digitalen Belegen, NWB 4/2011 S. 322 NWB JAAAE-00183 unterstützen betriebliche Abläufe häufig durch elektronische Dokumente. Vielfach werden hierbei Papierbelege mittels Scan-Verfahren in digitale Surrogate umgewandelt, um allen Prozessbeteiligten eine elektronische Bearbeitung zu ermöglichen. Es wäre in diesem Zusammenhang folgerichtig, wenn begleitende handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten ebenfalls in elektronischer Form erfüllt würden. Tatsächlich jedoch dominiert die redundante Aufbewahrung von...