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FG Münster Urteil v. - 12 K 759/13 G,F EFG 2014 S. 630 Nr. 8

Gesetze: EStG § 4 Abs 4

Betriebsausgaben

Aufwendungen für spirituelle Dienstleistungen

Leitsatz

Ausgaben für die Inanspruchnahme spiritueller Dienstleistungen zur Umsatzsteigerung stehen in keinem objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb und können daher nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 918 Nr. 16
EFG 2014 S. 630 Nr. 8
KAAAE-57666

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