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WP Praxis 4/2014 S. 108

Vermittlungsverfahren bei der WPK

Bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der WPK sowie zwischen WPK-Mitgliedern und ihren Auftraggebern vermittelt die Wirtschaftsprüferkammer auf Antrag (§ 57 Abs. 2 Nr. 2 WPO). Typische Fälle einer solchen Vermittlung sind Honorarfragen, die Auslegung von Vertragsklauseln, die Herausgabe von Unterlagen oder das Ausscheiden aus einer WP-Praxis.

Das Vermittlungsverfahren ist kostenlos. Hinweise dazu, wie ein solches Verfahren abläuft, gibt das WPK-Magazin 1/2014 S. 28 (http://bit.ly/1lpvRUi).