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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 06-07 | Haushaltsnahe Leistungen: Neue Regeln bei Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zu Zweifelsfragen bei der Steuerermäßigung nach § 35a EStG Stellung genommen. Zwei Neuerungen stellen wir Ihnen vor. Zum einen die steuerzahlerfreundliche Regelung, dass es bei der Berücksichtigung von Handwerkerleistungen nicht länger darauf ankommt, ob es sich ertragsteuerlich um Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand handelt. Zum anderen die Verschärfung ab 2014 bei den Leistungen eines Schornsteinfegers.

Track 06 | Abgrenzung zwischen Handwerkerleistungen und Neubaumaßnahmen

Nächstes Thema: Das aktuelle BMF-Schreiben zu haushaltsnahen Leistungen. Es umfasst im Original immerhin 37 Seiten.

Es gibt ja mittlerweile fast keinen Steuerzahler, der nicht von der Steuerermäßigung nach § 35a EStG profitiert. Da ist es natürlich eine gute Nachricht, dass wir im Detail nachlesen können, wie die Finanzverwaltung bestimmte Aufwendungen beurteilt. Was mich dabei aber irritiert: Nach den Ermittlungen des Bundesrechnungshofs gewähren die Finanzämter den Steuervorteil in 80 bis 90 % aller Fälle, ohne die Anspruchsvoraussetzungen auch nur ansatzweise zu prüfen. Das ist doch eine merkwürdige Situation: Wir haben haarkleine Regelungen, a...