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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 09 | Umsatzsteuer: Keine Entgeltminderung bei Rabattgewährung durch Reisebüros

Der EuGH hat klargestellt, dass ein Reisebüro, das als Vermittler für einen Reiseveranstalter tätig ist und einem Reisekunden einen selbst finanzierten Preisnachlass gewährt, nicht zu einer Minderung seiner Umsatzsteuerschuld berechtigt ist. Der EuGH widerspricht damit der in Abschn. 17.2 Abs. 10 Satz 3 UStAE wiedergegebenen nationalen Rechtsauffassung. Abzuwarten ist, wie das BMF auf die Entscheidung reagiert.

Bleiben wir auch bei den Urteilen noch ein paar Minuten bei der Umsatzsteuer. Eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union haben wir als Nächstes ausgewählt. Wie schon in der Rubrik „Wichtige Verwaltungsanweisungen” geht es um Reisebüros. Diesmal aber um einen anderen Aspekt.

Der BFH hatte dem EuGH die Frage vorgelegt: Ist ein Reisebüro, das als Vermittler für einen Reiseveranstalter tätig ist und einem Kunden einen selbst finanzierten Preisnachlass gewährt, zu einer Minderung seiner Umsatzsteuerschuld berechtigt? Der BFH hatte dies in der Vergangenheit stets bejaht.

Der EuGH hat nun klargestellt: Reisebüros sind nicht zu einer Minderung ihrer Umsatzsteuerschuld berechtigt, wenn sie als Vermittler dem Endverbraucher aus eigenem Antrieb und auf ei...