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StuB 6/2014 S. 235

Umsatzsteuer | Ort von sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken

Das BMF hat zur Bestimmung des Ortes von sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken (insbesondere Windparks) Stellung genommen und den UStAE entsprechend angepasst (-a/10/10002 NWB PAAAE-57219).

Hintergrund: Der „RR Donnelley Global Turnkey Solutions Poland“ NWB SAAAE-39544 die Voraussetzungen für die Anwendung der Ortsregelung des Art. 47 MwStSystRL für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken präzisiert. Diese sind bei der Anwendung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG, dem Art. 47 MwStSystRL zugrunde liegt, zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des EuGH müssen Dienstleistungen – sofern sie nicht bereits zu den ausdrücklich aufgezählten Leistungen gehören – zur Anwendbarkeit des Art. 47 MwStSystRL einen ausreichend direkten Zusammenhang mit ein...