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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 2038/11

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

Doppelte Haushaltsführung bei gemeinsamer Wohnung mit Lebensgefährten am Beschäftigungsort

Leitsatz

  1. Für die Annahme einer doppelten Haushaltsführung im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG ist erforderlich, dass die bisherige Wohnung weiterhin den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet. Es darf sich nicht lediglich um das Vorhalten einer Wohnung zu Besuchszwecken handeln.

  2. Für die Beurteilung des Lebensmittelpunktes kommt es entscheidend darauf an, welchen Wohnsitz der Steuerpflichtige überwiegend mit seiner Hauptbezugsperson nutzt.

  3. Die notwendigen Aufenthalte am bisherigen Wohnort für die Pflege und Betreuung der Mutter bestimmen nicht den Lebensmittelpunkt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2014 S. 2675
WAAAE-60597

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