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StuB 7/2014 S. 267

BaFin: Personenhandelsgesellschaften betreiben kein Bankeinlagengeschäft

Mit dem Merkblatt „Hinweise zum Einlagengeschäft“ vom 11. 3. 2014 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nunmehr klargestellt, dass Personenhandelsgesellschaften grundsätzlich kein erlaubnispflichtiges Bankeinlagengeschäft betreiben, wenn sie Darlehen von ihren Gesellschaftern entgegennehmen. Das Gleiche gilt, wenn die Gesellschafter Verrechnungskonten unterhalten oder Gewinne bei ihrer Gesellschaft stehen lassen.

Hintergrund ist das NWB RAAAE-35214 zu sog. Winzergeldern. Die Hereinnahme solcher Winzergelder durch eine Weinkellerei in der Rechtsform der GmbH & Co. KG hatte der BGH als ein erlaubnispflichtiges Bankeinlagengeschäft angesehen. Die Winzer hatten in dem Fall ihre Trauben an die Weinkellerei verkauft und de...