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BFH 8.8.2013 V R 7/13, StuB 7/2014 S. 273

Umsatzsteuer | Unterkunftsgewährung des Arbeitgebers an Erntehelfer gegen Abzug vom Lohn umsatzsteuerpflichtig

Beschäftigt der Unternehmer in seinem Betrieb Erntehelfer, denen er gegen Abzug vom Arbeitslohn für einen Zeitraum von weniger als sechs Monaten Unterkunft zur Verfügung stellt, erbringt er entgeltliche Leistungen an die Erntehelfer. Diese Leistungen sind, sofern sie unter § 4 Nr. 12 Satz 1 S. 274Buchst. a UStG fallen sollten, jedenfalls nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG steuerpflichtig. Für die Steuerpflicht nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG kommt es auf die (beabsichtigte) Dauer der Nutzungsüberlassung zur Beherbergung, nicht aber auf andere Voraussetzungen an (Bezug: § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a und Satz 2 UStG 2005; Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Nicht steuerfrei ist nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG u. a. „die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält“. Diese Regelung beruht unionsrechtlich auf Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG. Danach sind insbesondere die „Gewährung von Unter...