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BFH 6.8.2013 VIII R 39/12, StuB 7/2014 S. 274

Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung „schwarzer“ Fonds nach dem AuslInvestmG

Dem Gerichtshof der EU werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: (1) Steht die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 73b EGV (ab Art. 56 EG) einer nationalen Regelung (hier: § 18 Abs. 3 AuslInvestmG), wonach für inländische Beteiligte an ausländischen Investmentfonds unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu den Ausschüttungen fiktive Einnahmen i. H. von 90 % der Differenz zwischen dem ersten und dem letzten Rücknahmepreis des Jahres, mindestens aber 10 % des letzten Rücknah-mepreises (oder des Börsen- oder Marktwerts) anzusetzen sind, bei Beteiligungen an Drittstaatenfonds deshalb nicht entgegen, weil die seit dem im Wesentlichen un-veränderte Regelung im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen i. S. der Bestandsschutzregelung des Art. 73c Abs. 1 EGV (ab Art. 57 Abs. 1 EG) steht? Sofern die Frage 1 nicht bejaht wird: