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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 15 | Steuerdaten-CD: Stärkere gerichtliche Kontrolle angemahnt

Die Verfassungsbeschwerde vor dem VGH Rheinland-Pfalz gegen die Verwertung einer sog. Steuerdaten-CD, die das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2012 von einer Privatperson erworben hatte, wurde zwar abgewiesen. Die Richter setzten aber der Verwertung einer angekauften Steuerdaten-CD im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren enge Grenzen. Betroffenen ist daher in jedem Fall zu raten, Akteneinsicht zu beantragen und ein Beweisverwertungsverbot zu prüfen.

Ein großes Medienecho hat jüngst ein Beschluss des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz ausgelöst. Die Richter aus Koblenz hatten eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Ohne Erfolg hatte sich ein Anleger gegen die Auswertung einer Steuerdaten-CD gewehrt, die das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2012 von einer Privatperson erworben hatte. Überschriften wie „Kauf einer Steuer-CD ist zulässig” erwecken den Eindruck, als habe das Gericht den Kauf von Daten durch den Staat für gut geheißen. Das ist aber so pauschal nicht richtig. Im Gegenteil: Der Verfassungsgerichtshof hat der Verwertung einer angekauften Steuerdaten-CD im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren enge Grenzen gesetzt. Insbesondere mahnte...