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StuB 8/2014 S. 305

Pensionsrückstellung, Nachholverbot, Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs

Ist bei der Komplementär-GmbH die Bildung einer Rückstellung für die einem Kommanditisten-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage rechtsfehlerhaft unterblieben, kann dies gem. nrkr. 11 K S. 3061975/10 F NWB QAAAE-42993(BFH-Az.: IV B 91/13) für die abgelaufenen Jahre nicht mehr nachgeholt werden. Der Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs wird in diesem Fall durch das Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG begrenzt (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 6a Abs. 4 EStG).

Praxishinweise

(1) Die Komplementär-GmbH einer GmbH Co. KG hatte ihrem Geschäftsführer, der zugleich Mitunternehmer der GmbH & Co. KG war, in 1991 eine Pensionszusage erteilt; bis einschl. 2006 bildete sie keine Pensionsrückstellung. Die zugesagte Vergütung wurde seit Eintritt des Versorgungsfalls 1996 gez...