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NWB BB 5/2014 S. 132

Bundesregierung stärkt Gläubigerschutz

Gute Nachrichten für Gläubiger: Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ beschlossen. Das Gesetz soll Unternehmen besser davor schützen, auf unbezahlten Rechnungen ihrer Kunden sitzenzubleiben. Es verschärft die Folgen des Zahlungsverzugs: Der gesetzliche Verzugszins soll um einen Prozentpunkt auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben werden, und Gläubiger sollen eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 40 € bei Verzug des Schuldners bekommen. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, die Fristen für die Begleichung von Rechnungen gesetzlich zu limitieren.

Hinweis

Von dem geplanten Gesetz dürften vor allem auch Handwerker profitieren, da in dieser Branche Zahlungsverzüge eher die Regel als die Ausnahme darstellen. Vgl...