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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 262

Kindergeld für verheiratete Kinder

NWB YAAAE-53169

Unterhalt Ehegatten – Unterhalt Kinder – Einkünfte- und Bezügegrenze bei Kindergeld und Kinderfreibetrag – Entfall Hinderungsgrund Verheiratung rückwirkend ab Januar 2012

Sachverhalt:
Der Kläger ist leiblicher Vater einer 1991 geborenen Tochter, die nach dem Abschluss ihrer Schulausbildung am eine einjährige Ausbildung begann, für die sie eine Ausbildungsvergütung bezog. Die Tochter heiratete im April 2011. Ihr Ehemann befindet sich seit September 2011 in einem Berufsausbildungsverhältnis und erhält ebenfalls eine Ausbildungsvergütung. Der Kläger leistete seiner Tochter, die für 2012 (Streitjahr) einen Abzweigungsantrag gestellt hat, keinen Unterhalt. Seinen Kindergeldantrag lehnte die Familienkasse mit Bescheid vom ab und wies den fristgemäß eingelegten Einspruch als unbegründet zurück, weil die Tochter sich mit ihrem eigenen Einkommen und dem Unterhaltsbeitrag ihres Ehemannes selbst unterhalten könne. Nach der Berechnung der Familienkasse hatte die Tochter Einkünfte von mehr als 8.300 € erzielt.

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