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BFH 06.02.2014 VI R 39/13, BBK 9/2014 S. 407

Steuerrecht | Ermittlung der Privatnutzungsmöglichkeit bei einem Dienstwagen durch das Finanzgericht

Das Finanzgericht (FG) entscheidet unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, ob ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nutzen durfte. Das FG kann daher Zeugen hören, aber auch aus dem bisherigen Vorbringen des Arbeitnehmers Rückschlüsse ziehen. Die Würdigung des FG ist dann grundsätzlich nicht mehr vor dem BFH anfechtbar.

[i]Zeugenvernehmung über PrivatnutzungsmöglichkeitIm Streitfall hörte sich das FG den Mitgeschäftsführer einer GmbH als Zeugen an, ob der Geschäftsführer den Dienstwagen auch privat nutzen durfte . Der Zeuge erklärte, dass sich der Geschäftsführer „entschieden habe, keine Privatfahrten zu machen, weil ihm dies steuerlich zu ungünstig erschienen sei“.

Daraus leitete das FG ab, dass der Geschäftsführer den Dienstwagen privat habe nutzen dürfen; denn nur dann hätte er sich gegen eine P...