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BBK Nr. 9 vom Seite 416

BFH beendet Streit über die rechtliche Entstehung von Verpflichtungen bei der Rückstellungsbildung

Restriktive Lösung in der Praxis kaum hilfreich

Bernd Rätke

[i]BFH, Urteil vom 17. 10. 2013 - IV R 7/11NWB OAAAE-51240Bei der Bilanzierung von Rückstellungen waren sich der I. und IV. Senat des BFH in der Vergangenheit nicht einig, inwieweit neben einer rechtlichen auch eine wirtschaftliche Verpflichtung vorliegen muss. In seinem aktuellen Urteil vom - IV R 7/11 schließt sich der IV. Senat der Auffassung des I. Senats an, so dass damit eine jahrelange Divergenz im Bilanzsteuerrecht ihr Ende findet. Die Reaktion der Finanzverwaltung steht indes noch aus. Der Beitrag zeigt Hintergrund und Konsequenzen der neuen Rechtsprechung.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Bisherige Unterschiede beim Kriterium der rechtlichen Entstehung

[i]Rückstellung setzt Verpflichtung vorausRückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz setzen nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 5 Abs. 1 EStG zum einen eine Verpflichtung voraus, die dem Grunde nach und/oder der Höhe nach ungewiss ist. Zum anderen muss am Bilanzstichtag eine Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen wahrscheinlicher sein als eine Nicht-Inanspruchnahme (sog. 51 %-Formel) .

[i]Rechtliche Entstehung vor oder nach dem Bilanzstichtag?Bei der Frage nach der ungewissen Verpflichtung wird danach unterschieden, ob die Verpflichtung am Bilanzstichtag bereits rechtlich entsta...