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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 6 K 4199/11 K,F EFG 2014 S. 523 Nr. 7

Gesetze: EStG § 6a Abs. 1 Nr. 3, KStG § 8 Abs. 1

Inhaltliche Konkretisierung einer Pensionszusage – Angaben zur Höhe der künftigen Leistungen – Anforderungen des § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG i.d.F. des StÄndG 2001

Leitsatz

Die Pensionsrückstellungen für die Geschäftsführer einer GmbH sind aufzulösen, wenn die Versorgungszusage die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG i.d.F. des StÄndG 2001 nicht erfüllt, weil die Bemessungsgrundlagen für die Versorgungsleistungen in der Versorgungszusage nicht so genau angegeben sind, dass die Höhe der Altersrente, der Invalidenrente und der Hinterbliebenenversorgung eindeutig bestimmbar ist.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 754 Nr. 13
BB 2014 S. 940 Nr. 16
EFG 2014 S. 523 Nr. 7
GmbH-StB 2014 S. 207 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2014 S. 345
RAAAE-62346

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