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SG München 08.10.2013 S 4 R 1860/12, NWB 19/2014 S. 1418

Sozialversicherungsrecht | Versicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers

Der Geschäftsführer einer GmbH, der weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über eine Sperrminorität verfügt, ist regelmäßig abhängig Beschäftigter der Gesellschaft (§ 7 Abs. 1 SGB I), wenn er bei seiner Tätigkeit der Kontrolle durch die Gesellschafter unterliegt und diese ihre Rechtsmacht tatsächlich ausüben bzw. die Rechtsmacht zur Ausübung haben (vgl. NWB EAAAC-14698). Mithin kommt es nicht darauf an, ob die Gesellschafterversammlung faktisch von ihrem Kontroll- und Weisungsrecht Gebrauch gemacht hat oder nicht (vgl. BSG, [i]Bosse, NWB 35/2013 S. 2791Urteil vom - B 12 R 14/10 R NWB KAAAE-29789). Ebenso wenig relevant ist in diesem Kontext auch eine im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag enthaltene Regelung, der zufolge der Geschäftsführer nicht an die Weisungen der Ges...