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NWB direkt Nr. 19 vom Seite 517

Die erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung im Kontext der neuen Vergleichswertrichtlinie

Dirk Eisele

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-62371 Bewertungszielgröße bei der erbschaftsteuerlichen Immobilienbewertung ist der gemeine Wert (Verkehrswert). Beim Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (Öffnungsklausel) ist in einschlägigen Fällen auch die jüngst veröffentlichte neue Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) zu beachten.

Ausführlicher Beitrag s..

Steuerliches Vergleichswertverfahren

[i]Vergleichspreis- und VergleichsfaktorverfahrenDie Frage nach dem zutreffenden Bewertungsverfahren ist in Abhängigkeit der Art der wirtschaftlichen Einheit (Grundstücksart) zu beantworten. Der Wert eines bebauten Grundstücks ist u. a. nach dem Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Der Grundbesitzwert wird bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens entweder aus Vergleichspreisen für vergleichbare Grundstücke oder aus Vergleichsfaktoren abgeleitet. Beim Vergleichspreisverfahren wird auf Kaufpreise solcher Grundstücke abgestellt, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem Bewertungsobjekt hinreichend übereinstimmen – Vergleichsgrundstücke. Hingegen werden beim Vergleichsfaktorverfahren anstelle von Preisen für Vergleichsgrundstücke Vergleichsfaktoren (z. B. Gebäude- oder Ertragsfaktoren) herangezogen.

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