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KSR Nr. 5 vom Seite 8

Pensionszahlung an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH trotz Fortführung des Dienstverhältnisses

BFH hält an Anrechnungserfordernis fest und konkretisiert dessen Anwendungsbereich

Tim R. Hannig

Wenn neben laufenden Pensionszahlungen weiterhin ein Geschäftsführergehalt aus der weiterbestehenden aktiven Tätigkeit als Geschäftsführer gezahlt wird und keine Anrechnung erfolgt, sind die Zahlungen nach Ansicht des BFH als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu behandeln.

Sachverhalt (stark vereinfacht)

Die Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, hatte ihren je hälftig beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern jeweils eine Pensionszusage erteilt, deren Auszahlung allein vom Erreichen einer bestimmten Altersgrenze abhängig war. Eine Beendigung der Geschäftsführertätigkeit wurde für die Auszahlung des Ruhegehalts nicht vorausgesetzt. Für den Eintritt des Versorgungsfalls vereinbarte die Klägerin zudem mit einem der Gesellschafter-Geschäftsführer, dass sich der Umfang der Geschäftsführertätigkeit auf 20 % reduzieren, während sein Geschäftsführergehalt auf 25 % abgesenkt werden sollte.

Der Revisionskläger, das Finanzamt, erkannte die erteilte Pensionszusage steuerlich nicht an und versagte die Bildung einer Pensionsrückstellung. Da das Ausscheiden aus dem Anstellungsverhältnis nicht Voraussetzung für die Zahlung sei, handle es sich mangels Versorgungscha...