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StuB 9/2014 S. 351

Keine Vorsatzanfechtung bei unterbliebener Eröffnung eines neuen, kreditorisch geführten Kontos durch GmbH-Geschäftsführer

Die durch eine Pfändungsmaßnahme eines Gläubigers erlangte Zahlung kann gem. NWB KAAAE-54390 einer insolvenzrechtlichen Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) auch dann unterliegen, wenn eine Schuldnerhandlung oder eine dieser gleichstehende Unterlassung zum Erfolg der Vollstreckungsmaßnahme beigetragen hat. Dafür ausreichend ist bereits eine zumindest mitwirkende Rechtshandlung des Schuldners, ohne dass sie die einzige Ursache für die Gläubigerbenachteiligung bilden muss – etwa das Werthaltigmachen der gepfändeten Forderung durch Einzahlung des Schuldners (vgl. NWB XAAAE-47476). Da die Vorsatzanfechtung aber explizit eine Rechtshandlung des Schuldners und damit dessen willensgeleitetes verantwortungsgesteuertes Handeln voraussetz...