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Arbeitshilfe Mai 2014

Arbeitslöhne von Piloten irischer Fluggesellschaften grundsätzlich steuerfrei

Ist der Arbeitslohn, den der im Inland ansässige Kläger, der als Pilot im internationalen Luftverkehr für eine in Irland ansässige Fluggesellschaft tätig ist, bezogen hat, in Deutschland zu besteuern? - Anwendung der Rückfallklausel des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().