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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 25 | Anschaffung: Voraussetzungen für wirtschaftliches Eigentum

Erlangt der Erwerber eines Wirtschaftsguts aufgrund des Übergangs von Besitz und Nutzungen sowie der Zahlung von 95 % des Kaufpreises auch dann das wirtschaftliche Eigentum, wenn die Abnahme der Anlage erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt? Diese Frage muss der BFH beantworten. Das FG Niedersachsen hat in erster Instanz entschieden, dass der ausstehende Übergang der Gefahr grundsätzlich einer Anschaffung entgegensteht.

Wie der Zufall es will, stammt auch bei dem dritten anhängigen BFH-Verfahren, über das wir Sie nun informieren, die erstinstanzliche Entscheidung vom Niedersächsischen Finanzgericht . Es geht um die grundsätzliche Frage: Wann ist eine Anschaffung erfolgt? In welchem Zeitpunkt erlangt der Erwerber das wirtschaftliche Eigentum?

Die wirtschaftliche Verfügungsmacht erfordert in der Regel den Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten. Im Streitfall war es so, dass der Erwerber bereits 95 % des Kaufpreises gezahlt hatte. Das Wirtschaftsgut war auch bereits in seinen Besitz übergegangen. Auch die Erträge standen ihm zu. Die Abnahme war jedoch noch nicht erfolgt. Damit war aber nach der vertraglichen Vereinbarung die Gefahr ...