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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1283/12 EFG 2014 S. 1166 Nr. 14

Gesetze: AO § 166, AO § 69, AO § 34, AO § 191InsO § 178 Abs. 1 Satz 2, InsO § 178 Abs. 3, InsO § 201 Abs. 2 Satz 1UStG § 6a Abs. 3UStDV § 17a, UStDV § 17c

Drittwirkung der Steuerfestsetzung im Insolvenzverfahren

Leitsatz

Die Drittwirkung der Steuerfestsetzung nach § 166 AO erstreckt sich auf einen Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner, der nach Anmeldung der Umsatzsteuerforderung durch das des Finanzamts zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren keinen Widerspruch erhoben hat, auch wenn er die Umsatzsteuerfestsetzungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Einspruch angefochten hat.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 8 Nr. 4
DStRE 2015 S. 489 Nr. 8
EFG 2014 S. 1166 Nr. 14
GmbH-StB 2014 S. 209 Nr. 7
Ubg 2015 S. 321 Nr. 5
RAAAE-64569

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