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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 322

Erbschaftsteuerrecht

, BFH/NV 2014 S. 269 Nr. 2 NWB AAAAE-50854

Aussetzung der Vollziehung – Berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen – Bedeutung des voraussichtlichen Ergebnisses des BVerfG

Sachverhalt:
Aufgrund eines Vermächtnisses des Erblassers erhält die geschiedene Ehefrau eine lebenslängliche monatliche Rente von 2.700 €. Das Finanzamt ermittelte den Wert der Rente nach § 14 BewG mit 342.015 €. Unter Berücksichtigung des persönlichen Freibetrags von 20.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG) ergibt sich daraus ein steuerpflichtiger Erwerb von 322.000 €, der unter Beachtung des Härteausgleichs nach § 19 Abs. 3 ErbStG zu einer Steuer i. H. von 71.000 € führt. Die geschiedene Ehefrau entrichtete diesen Betrag. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach eingelegtem Einspruch wegen unterstellter Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuerrechts wurde vom Finanzamt abgelehnt.

1. Ist die Aussetzung der Vollziehung des Erbschaftsteuerbescheids möglich, wenn ein Einspruch wegen der fehlenden Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer eingelegt wird?

Die Vollziehung eines auf § 19 Abs. 1 ErbStG i. d. F. des Erbschaftsteuerreformgesetzes beruhenden Erbschaftsteuerbescheids ist wegen des beim BVerfG anhä...