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IWB Nr. 10 vom Seite 370

Verfahren bei ausländischen Ersuchen auf Steueramtshilfe in der Schweiz

Trotz erneuter Teilrevision drohen keine „Fischzüge“ für Sachverhalte ab 2013

Daniel Holenstein

Bis [i]StAhiG der Schweiz unter http://bit.ly/1sk6Hbo zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz – StAhiG) vom waren die Ausführungsbestimmungen zu den in den einzelnen DBA geregelten Amtshilfeklauseln nicht in einem Gesetz im formellen Sinne, sondern in Verordnungen enthalten. Die Amtshilfe, gestützt auf die nach dem abgeschlossenen DBA, richtete sich nach der am verabschiedeten Verordnung über die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen (Amtshilfedurchführungsverordnung – ADV, SR 672.204). Für die zuvor abgeschlossenen Amtshilfeklauseln waren die zu den einzelnen DBA abgeschlossenen Verordnungen einschlägig. Im Verhältnis zu Deutschland war dies die durch das StAhiG aufgehobene Verordnung zum schweizerisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen vom . Da diese Verordnungen auch die Möglichkeit vorsahen, die für die Amtshilfe benötigten Informationen durch Zwangsmaßnahmen – wie Durchsuchung von Räumen, Beschlagnahme von Gegenständen, Dokumenten und Unterlagen – zu beschaffen (vgl. Art. 12–14 VO DBA-D), wurde in der Literatur gefordert, dass die Ausführungsbestimmungen zu den Amtshilfeklauseln in einem Ges...