Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB-EV Nr. 6 vom Seite 192

Die neue Vergleichswertrichtlinie und ihre Bedeutung für die Grundbesitzbewertung

Konkretisierung der Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts nach der ImmoWertV

Ingo Krause und Mathias Grootens

Am wurde die Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie VW-RL) im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT B3). Sie wird allen in der Grundstückswertermittlung Tätigen zur Anwendung empfohlen. Die VW-RL gibt Hinweise für die Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts nach den §§ 15 und 16 der Immobilienwertermittlungsverordnung und legt dar, welche Verfahrensschritte von den Sachverständigen der Grundstückswertermittlung bei der Ermittlung des Vergleichswerts oder Bodenwerts im Einzelnen zu berücksichtigen sind. Im Rahmen der Öffnungsklausel des § 198 BewG zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes durch ein Sachverständigengutachten hat die VW-RL somit konkrete Auswirkungen auf das Besteuerungsergebnis. Zudem ergeben sich aus der VW-RL Konsequenzen für zahlreiche andere Problemfelder im Bereich der steuerlichen Bewertung von Grundstücken. Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichen Punkte der VW-RL vor, zeigt die Bedeutung für die neue Grundbesitzbewertung auf und stellt die Unterschiede zwischen der Wertermittlung im Gutachten eines Sachverständigen und im Rahmen der typisierten Grundbesitzbewertung dar.