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NWB EV 6/2014 S. 183

Schenkungsrecht – Zur Rückforderung einer Zuwendung an den Lebensgefährten (BGH)

Die Ausstellung eines Sparbriefes auf den Namen des Lebensgefährten stellt eine unbenannte Zuwendung und keine Schenkung dar, sofern sie der Verwirklichung, Ausgestaltung und Erhaltung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft dienen sollte. Mit der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist die Grundlage dieser Zuwendung weggefallen, weshalb ein Anspruch auf Herausgabe bzw. Rückzahlung besteht ().

Hintergrund: Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann eine Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtig...