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BBK Nr. 11 vom Seite 501

Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben

Karl Broemel und Dr. Volker Endert

Arbeitnehmer, insbesondere [i]infoCenter, Außergewöhnliche Belastungen – ABC NWB QAAAC-33982; Vorsteuerabzug NWB MAAAA-41725; Arbeitslohn NWB LAAAB-14424 Geschäftsführer, können bei Ausübung ihrer beruflichen Pflichten unter Umständen dem Vorwurf strafrechtlich relevanten Verhaltens ausgesetzt sein. Unabhängig davon, ob tatsächlich eine Straftat begangen wurde, führt dies regelmäßig zu Kosten für die anwaltliche Vertretung. Derartige Kosten werden häufig vom Arbeitgeber getragen. Der Beitrag zeigt ausgewählte Problemfälle der Praxis.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Bilanzielle und steuerliche Behandlung von Strafverteidigungskosten

1. Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten

[i]WirtschaftsstraftatenEine Legaldefinition des Begriffs der sog. „Wirtschaftskriminalität“ ist in Deutschland generell nicht vorhanden. Gemäß § 74c GVG verfügen die Landesgerichte indes über eine besondere Wirtschaftsstrafkammer (ggf. für mehrere Bezirke), die sich mit Delikten unterschiedlichster Art befasst, die einen Bezugspunkt zur Wirtschaft aufweisen. Ebenso ist kein „Wirtschaftsstrafrecht“ im eigentlichen Sinne vorhanden, allerdings werden unter dem Begriff verschiedene Vorschriften des Strafrechts verstanden, die typische Fallkonstellationen der Wirtschaft erfassen. Hierzu [i]Typische Delikte zäh...