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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 22 R 381/12

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Berücksichtigung von Verpflegungsgeld im Zeitraum vom 01. Januar 1970 bis 31. Dezember 1990 als weiteres tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt.

Fundstelle(n):
MAAAE-65949

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