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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 3 K 3061/14 EFG 2014 S. 1375 Nr. 16

Gesetze: EStG § 7g Abs. 3 S. 4 Fassung: 2013-06-26 AO § 233a Abs. 2aAO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AmtshilfeRLUmsG Art. 31 Abs. 1 AmtshilfeRLUmsG Art. 2 Nr. 7 GG Art. 20 Abs. 3

Beginn des Zinslaufs bei Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrages

Anwendung von § 7g Abs. 3 S. 4 EStG i. d. F. v. auf alle noch offenen Fälle

Beginn des Zinslaufs bei Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrages

Leitsatz

Die Normierung der Nichtanwendung der – einen späteren Beginn des Zinslaufs vorsehenden – Regelung des § 233a Abs. 2a AO im Falle der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags in § 7g Abs. 3 S. 4 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG ist am mit Wirkung für alle noch offenen Fälle in Kraft getreten. Die Rückwirkung ist verfassungsgemäß (entgegen ).

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 8 Nr. 49
DStRE 2015 S. 327 Nr. 6
EFG 2014 S. 1375 Nr. 16
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2015 S. 230
Ubg 2015 S. 241 Nr. 4
PAAAE-67033

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