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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 4 K 4222/10

Gesetze: FGO § 68, FGO § 100 Abs. 2, AO § 118 S. 1

Neuberechnung der Steuer nach stattgebendem Urteil

formlose Mitteilung des FA ist kein Verwaltungsakt i. S. d. § 68 FGO

Übersehen eines Änderungsbescheids im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Leitsatz

1. § 68 FGO findet keine Anwendung, wenn das FA nach § 100 Abs. 2 S. 3 FGO in Umsetzung eines erstinstanzlichen (teilweise) stattgebenden Urteils des FG den Beteiligten das Ergebnis der Neuberechnung unverzüglich formlos mitteilt.

2. Erst der gem. § 100 Abs. 2 S. 3 Halbs. 2 FGO bekanntgegebene Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 118 Satz 1 AO und kann mit Einspruch und Klage angefochten werden.

3. Die durch § 68 FGO angeordnete Auswechselung des Verfahrensgegenstandes findet auch Anwendung, wenn nicht das FG, sondern der BFH im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Änderungsbescheide i. S. d. § 68 FGO übersieht und über nicht mehr existente und damit über „falsche” Bescheide entscheidet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 12 Nr. 45
DStRE 2015 S. 240 Nr. 4
JAAAE-67035

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