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NWB Nr. 26 vom Seite 1929

Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab dem 1. 7. 2014

Gerald Eilts

[i]NWB 22/2014 S. 1637 und Marburger, NWB 32/2013 S. 2565Der Bundesrat hat am der Rentenbestimmungsverordnung zugestimmt. Danach steigen zum die Renten in den alten Bundesländern um 1,67 % und in den neuen Bundesländern um 2,53 %. Zudem erhöht sich der aktuelle Rentenwert in den alten Bundesländern von 28,14 € auf 28,61 €. In den neuen Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert [i]Änderung des aktuellen Rentenwerts(Ost) von 25,74 € auf 26,39 €. Der aktuelle Rentenwert ist eine wichtige Bestimmungsgröße für die Frage des Hinzuverdienstes zu bestimmten Renten. Das [i]Anpassung der Hinzuverdienstgrenzengilt für alle Hinterbliebenenrenten bundesweit und zusätzlich für vorgezogene Altersrenten sowie Erwerbsminderungsrenten in den neuen Bundesländern. Änderungen des aktuellen Rentenwerts führen also zu einer Erhöhung der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen. Die wichtigsten Hinzuverdienstgrenzen ab :


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Rente
Möglicher monatlicher Hinzuverdienst
ohne Rentenkürzung in €
West
Ost
Altersvollrente ab Erreichen der Regelaltersrente 2014 ab 65 Jahre und 3 Monate (bis zur Anhebung auf 67 Jahre)
Hinzuverdienst
unbegrenzt möglich
Hinzuverdienst
unbegrenzt möglich
Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersrente
450,00
450,00
Altersteilrente vor Erre...


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