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BMF 05.06.2014 IV C 6 - S 2177/13/10002, BBK 13/2014 S. 605

Steuerrecht | BMF zu Elektro- und Hybridfahrzeugen

Das BMF äußert sich zur Privatnutzung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen nach der Neuregelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Halbsatz 2 und Satz 3 Halbsatz 2 EStG . Danach mindern sich ab 2013 der Bruttolistenpreis (bei der 1 %-Methode) oder die tatsächlichen Aufwendungen (bei der Fahrtenbuchmethode) um die Kosten für das Batteriesystem.

Beispiel

A schafft 2014 einen Elektro-Pkw zum Bruttolistenpreis von 50.000 € an. Die Batteriekapazität beträgt 15 kWh. Bei der 1 %-Methode ist der Bruttolistenpreis um 500 € pro kWh zu mindern, also um 7.500 € (15 • 500 €); der gesetzliche Höchstbetrag von 10.000 € wird nicht überschritten. Es gilt ein geminderter Bruttolistenpreis von 42.500 € und ein Nutzungsvorteil von monatlich 425 €.

Entscheidet sich A für die Fahrtenbuchmethode, ist die jährliche AfA nicht mit 8.333,33 € (1/6...