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BFH 19.2.2014 XI R 9/13, BBK 13/2014 S. 599

Umsatzsteuer | Keine steuerfreie Ausfuhr bei Entnahme

Die Überführung eines Pkw in einen Drittstaat stellt keine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung dar, wenn der Pkw zuvor aus dem Unternehmen in den Privatbereich entnommen worden ist.

Der [i]Entnahme im Inland Unternehmer hatte im Mai 2008 für sein Unternehmen einen Bentley zum Preis von ca. 200.000 € brutto erworben und die Vorsteuer in Höhe von ca. 32.000 € geltend gemacht. Im März 2009 entnahm er den Pkw und überführte ihn in die Schweiz, wo er mittlerweile wohnte. Die Entnahme behandelte er als umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung.

Dem [i]Nach Entnahme keine Ausfuhrlieferungwidersprach der BFH: Die Entnahme unterlag als sog. Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b UStG der USt. Sie war umsatzsteuerbar, da der Ort der Entnahme nach § 3f UStG in Deutschland lag. Die Umsatzsteuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen war nach § 6 Abs. 5 UStG ausgeschlossen; nach dieser Vorschrift gilt § 6 Abs. 1 bis 4 UStG ...