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BFH 05.06.2003 I R 38/01, NWB 42/2003 S. 318

Umwandlungssteuer | Einstellung des Geschäftsbetriebs (§ 12 Abs. 3 UmwStG 1995 a. F.)

Nach § 12 Abs. 3 UmwStG i. d. F. vor der Änderung durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. (BGBl 1997 I S. 2590) tritt im Fall der Verschmelzung einer Körperschaft (übertragende Körperschaft) auf eine andere Körperschaft (übernehmende Körperschaft) die übernehmende Körperschaft bezüglich der AfA und verschiedener – im Gesetz aufgeführter – anderer Besteuerungsmerkmale in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft ein (Satz 1). Für einen verbleibenden Verlustabzug i. S. des § 10d Abs. 3 Satz 2 EStG a. F. gilt dies jedoch nur dann, wenn die übertragende Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Vermögensübergangs im Handelsregister ihren Geschäftsbetrieb noch nicht eingestellt hatte (Satz 2). Wie der entschieden hat, ist der Geschäftsbetrieb eines Unternehmens eingestellt, wenn ...