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IWB Nr. 13 vom Seite 473

Die steuerliche Selbstanzeige in Österreich

Dr. Roman Leitner und Mag. Norbert Schrottmeyer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 483§ 29 des österreichischen Finanzstrafgesetzes (FinStrG) regelt den Strafaufhebungsgrund der Selbstanzeige. Voraussetzung ist – kurz zusammengefasst – eine rechtzeitige Erstattung der Selbstanzeige bevor die Tat entdeckt oder einschlägige Verfolgungshandlungen erfolgt sind, sowie eine zeitgerechte Schadensgutmachung. Die österreichische Selbstanzeige ist klarer Ausdruck des Vorrangs der Interessen der Geschädigten gegenüber den Strafverfolgungsinteressen des Staates.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Einleitende Bemerkungen

[i]Die steuerliche Selbstanzeige ermöglicht die Rückkehr in die SteuerehrlichkeitStrafaufhebung durch eine steuerliche Selbstanzeige wird nicht in jedem Fall gewährt, z. B. wenn die ursprünglich verschwiegenen Steuerquellen etwa infolge Entdeckung der Tat oder bereits getätigter Verfolgungshandlungen ohnehin entdeckt wurden bzw. worden wären. Zweck der Selbstanzeige ist nicht nur die Beseitigung der bewirkten Steuerverkürzung, sondern vor allem die Vermeidung künftiger Rechtsgutverletzungen und damit die Sicherung eines gleichmäßigen Steueraufkommens.

II. Gesetzliche Regelung und Handhabung in der Praxis

[i]Kein „Alles oder Nichts“-Prinzip hinsichtlich der Straffreiheit bei unvollständigen SelbstanzeigenDie Selbstanzeige kann grundsätzlich gegenüber jedem Finanzamt gültig e...