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NWB Nr. 29 vom Seite 2155

MwSt-System – Neuregelungen ab 2015

[i]EU-Kommission online, PM vom 1. 7. 2014Die Mitgliedstaaten hatten sich 2008 auf neue MwSt-Vorschriften verständigt. Die Vorschriften treten 2015 in Kraft.

  • [i]Telekommunikations-, Rundfunk- und erlektronisch erbrachte DienstleistungenAb dem fällt die MwSt auf alle Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunkdienstleistungen und elektronisch erbrachten Dienstleistungen dort an, wo der Kunde ansässig ist – und nicht mehr am Ort des Dienstleistungserbringers.

  • Parallel dazu wird eine kleine einzige Anlaufstelle (Mini-one-stop-shop) eingerichtet. Damit müssen die Unternehmen nicht mehr in jedem einzelnen Mitgliedstaat, in dem sie Kunden haben, eine MwSt-Erklärung [i]Mini-one-stop-shopabgegeben und die MwSt entrichten, sondern können in ihrem eigenen Mitgliedstaat eine einzige MwSt-Erklärung einreichen und die Steuer zahlen. Zur Abrechnung der MwSt auf Dienstleistungen, die in anderen Mitgliedstaaten erbracht werden, [i]NWB 18/2014 S. 1347nutzen die Dienstleistungserbringer in dem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind, ein Webportal. Die betreffenden Angaben und Einnahmen werden von der [i]Weitere Informationen auf den Internetseiten der EU-Kommission Steuerbehörde des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen ansässig ist, weitergeleitet. Auf diese Weise haben die U...