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NWB direkt Nr. 29 vom Seite 758

Keine Angst vor dem digitalen Nachlass!

Matthias Pruns

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAE-68669In der Fachdiskussion um den digitalen Nachlass herrscht die Ansicht vor, dass der Schutz der Kommunikationspartner es den Telekommunikationsdienstlern verbiete, den Erben Zugang zu den Onlinekonten des Erblassers zu gewähren. Deshalb wird vorgeschlagen, dem § 88 TKG einen Abs. 5 hinzuzufügen, der die Zugangsverschaffung ausdrücklich gestattet. Das ist indes nicht erforderlich.

Ausführlicher Beitrag s..

Ausnahmen vom Verbot des § 88 TKG?

[i]Zwei Fälle der erlaubten Weitergabe von InformationenTelekommunikationsdienstleistern ist die Weitergabe von Informationen dann erlaubt, wenn das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste erforderlich ist (§ 88 Abs. 3 Satz 1 TKG). Zudem ist der Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses schon gar nicht eröffnet, wenn der eine Kommunikationspartner der Weiterleitung an den anderen Kommunikationspartner zugestimmt hat.

„Anspruch auf Abrufbarkeit“

[i]Zugangsverschaffung fällt unter Ausnahme des § 88 Abs. 3 Satz 1 TKGBeim digitalen Nachlass kann man bereits den in § 88 Abs. 3 Satz 1 TKG normierten Ausnahmefall als erfüllt ansehen. Die Erben treten die Rechtsnachfolge in den Vertrag des Erblassers mit seinem Telekommunikationsdienstleister an und erben dessen „Anspruch auf Abrufbarkeit“ der für ihn eingehenden Nachrichten. Somit ist die Zuga...