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FG Köln Urteil v. - 7 K 1037/12 EFG 2014 S. 1470 Nr. 17

Gesetze: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a, EStG § 10 Abs 1 Nr 1b, EStG § 9 Abs 1 S 1

Einkommensteuer

Abfindung des Versorgungsausgleichs

Leitsatz

1) Eine Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Ehescheidung ist nicht abzugsfähig.

2) Offen bleiben konnte, ob § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG eine Abzugsfähigkeit begründen könnte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 6 Nr. 18
DStRE 2015 S. 841 Nr. 14
EFG 2014 S. 1470 Nr. 17
EStB 2014 S. 455 Nr. 12
ErbStB 2014 S. 240 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 30/2014 S. 2227
DAAAE-68920

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