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NWB BB 8/2014 S. 230

Handel: Kein Widerrufsrecht bei Sonderanfertigungen

Wer bei einem Händler, egal ob online oder stationär, ein speziell für ihn nach eigenen Angaben gefertigtes Produkt bestellt, kann laut LG Düsseldorf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht in Anspruch nehmen (vgl. ).