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StuB 14/2014 S. 548

Anteilige Herabsetzung eines Pauschalhonorars

Bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrags ist ein vereinbartes Pauschalhonorar auf den Teil herabzusetzen, welcher der bisherigen Tätigkeit des Steuerberaters entspricht. Mit dieser Entscheidung gab der BGH der Klage eines Mandanten Recht, der nach Kündigung des Steuerberatervertrags von seinem Steuerberater eine anteilige Rückzahlung eines bereits gezahlten Pauschalhonorars forderte. Das Berufungsgericht hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, bei den Pauschalvergütungen handele es sich um eine endgültige Vergütung für die in den jeweiligen Teilzeiträumen erbrachten Leistungen. Der für die Beendigung eines Anwaltsvertrags geltende Grundsatz, nach dem ein vereinbartes Pauschalhonorar auf den Teil herabzusetzen sei, welcher der bisherigen Tätigkeit des Rechtsanwalts entspr...