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BFH 7.5.2014 V R 1/10, StuB 14/2014 S. 544

Umsatzsteuer | Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

(1) Bei der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes richtet sich die Vorsteueraufteilung im Regelfall nach dem objektbezogenen Flächenschlüssel. (2) Vorsteuerbeträge sind aber dann nach dem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen, wenn erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume bestehen (Bezug: § 15 Abs. 4 UStG 1999 i. d. F. des StÄndG 2003; Art. 17 Abs. 1, 2 und 5, Art. 19 Abs. 1 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Das Umsatzsteuergesetz enthält in § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG als Zuordnungselement für die Vorsteueraufteilung die „wirtschaftliche Zurechnung“. Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Vorsteuer nicht zwingend gegenstands- oder bereichsbezogen aufzuteilen. Die Vorschrift lässt vielmehr auch einen auf die gesamten Umsätze des Unternehmens bezogenen Aufteilungsschlüssel zu. Soweit der V. Senat des BFH bisher e...