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IWB Nr. 14 vom Seite 528

Über Sinn und Unsinn der spanischen Immobilien-S.L.

Nicht nur das gibt zu denken

Dr. Burckhardt Löber und Fernando Lozano

[i]DBA Spanien 2011 NWB EAAAD-97601Für die meisten Inhaber einer spanischen Immobilien-S.L. war das Leitmotiv für die Wahl dieser Konstruktion, Steuern zu sparen. Es ging hierbei insbesondere um die Vermeidung der gemeindlichen Wertzuwachsteuer und der spanischen Erbschaftsteuer. Die spanische und die deutsche Steuerlandschaft sowie ihre Verknüpfungen, u. a. in Form von Doppelbesteuerungsabkommen, sind jedoch Veränderungen unterworfen. Früher bewährte Steuersparkonzepte können regelrechte Steuerfallen werden. Hiervon zeugt beispielhaft das aufsehenerregende Urteil zur verdeckten Gewinnausschüttung ( NWB ZAAAE-45410). Als Fanal mag dies deutsche S.L.-Gesellschafter in starke Unruhe versetzen, sofern sie sich einer gleichgelagerten Problematik ausgesetzt wähnen. Es ist jedoch bei Weitem nicht die einzige Veränderung der letzten Dekade. Insbesondere hat das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen vom , in Kraft getreten am (DBA Spanien 2011), vormalige steuerliche Lücken zugunsten Spaniens geschlossen. Zudem ist nunmehr eine klare Linie der spanischen Gesetzgebung erkennbar, die Vorteile der Immobiliengesellschaften zu beseitigen. Dem soll der folgenden Beitrag Rec...