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BFH  - I R 25/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 15 Abs 4 S 1, EStG § 15 Abs 4 S 3

Rechtsfrage

Muss zur Anwendung der Verlustausgleichsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG neben dem objektiven Tatbestand (Verluste aus Termingeschäften) ein weiteres subjektives Tatbestandsmerkmal erfüllt sein? - Greift die Ausgleichsbeschränkung nicht, wenn die steuerschädliche Handlung ohne oder gegen den Willen des Steuerpflichtigen im Rahmen einer Straftat (hier: durch einen Angestellten des Konzerns) begangen wurde?

Devisentermingeschäft; Termingeschäft; Verlustausgleich

Fundstelle(n):
JAAAE-69514

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