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NWB EV 8/2014 S. 258

Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer – Erweiterung der Erleichterungen (DStV)

Erneut hat das BZSt seine Fragen-Antworten-Kataloge zur Neuregelung des Kirchensteuerabzugsverfahrens ergänzt und damit eine weitere wichtige Ausnahme für betroffene Kapitalgesellschaften geschaffen. Hierauf weist der DStV aktuell hin.

Hierzu führt der Deutsche Steuerberaterverband weiter aus:

Grundsätzlich gilt: Infolge der gesetzlichen Änderung der §§ 51a, 52a EStG müssen ab dem 1. 1. 2015 neben Banken und Kreditinstituten u. a. auch alle Kapitalgesellschaften im Zuge einer Ausschüttung die Kirchensteuerpflicht der Empfänger der Kapitalerträge ermitteln und die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abführen.

Mittlerweile konnte der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) verschiedene Ausnahmeregelun...