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Thüringer FG Urteil v. - 1 K 757/09

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2

Kein Kindergeld für gewerblich tätiges Kind unabhängig von der Höhe der aus der Tätigkeit erzielten Einkünfte

Leitsatz

1. Für ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, kann der Elternteil Kindergeld nur beanspruchen, wenn es die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 EStG erfüllt. Dies ist nicht der Fall, wenn das Kind einer gewerblichen Tätigkeit (hier als Kosmetikerin) nachgeht.

2. Es kommt nicht darauf an, in welchem Umfang sich diese gewerbliche Tätigkeit als finanziell erfolgreich erwiesen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAE-70507

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