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BFH 27.2.2014 III R 14/11, NWB 33/2014 S. 2456

Bilanzierung | Rückstellungen eines Versicherungsvertreters wegen Erfüllungsrückstands

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands – hier für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen – setzt u. a. voraus, dass der Steuerpflichtige zur Betreuung der Versicherungen rechtlich verpflichtet ist. Bei einem Versicherungsmakler kommt als möglicher Rechtsgrund hierfür der Maklervertrag in Betracht. (2) Einen für einen Versicherungsmakler tätigen Handelsvertreter, der nicht selbst Vertragspartner der Maklerverträge wird, trifft aus diesen Maklerverträgen keine solche Nachbetreuungsverpflichtung. [i]infoCenter „Rückstellungen in der Steuerbilanz“ NWB SAAAD-82733

Anmerkung:

In dieser weiteren Entscheidung zu Rückstellungen wegen Nachbetreuungspflichten im Versicherungsgewerbe hat der III. Senat des BFH erneut das Argument der Finanzverwaltung ...